Microsoft Office 2021 Home and Business – Zuverlässigkeit für Arbeit und Zuhause
Office 2021 Home and Business richtet sich an Selbstständige, kleine Unternehmen und Privatanwender, die bewährte Office-Programme für produktives Arbeiten benötigen. Mit Word, Excel, PowerPoint, Outlook und OneNote sind Sie für Büroaufgaben und Homeoffice bestens ausgestattet.
Die Software kombiniert klassisches Design mit einfacher Bedienung und leistungsstarken Funktionen, die Organisation und Zusammenarbeit erleichtern. Dokumente lassen sich lokal speichern und bei Bedarf gemeinsam bearbeiten.
Lieferumfang und Aktivierung
Sie erhalten einen digitalen Aktivierungsschlüssel für die zeitlich unbeschränkte Nutzung von Office 2021 Home and Business. Die Aktivierung erfolgt online, inklusive detaillierter Schritt-für-Schritt-Anleitung per E-Mail. Nach der Aktivierung ist der Schlüssel personalisiert und nicht übertragbar.
Rechtliche Hinweise
Die angebotene Software-Aktivierung wurde ursprünglich von Microsoft im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht. Mit dem Erwerb bestätigen Sie, dass es sich um einen legitimen Produktschlüssel handelt und dass nach Aktivierung keine Rückgabe mehr möglich ist. Die Lizenzbedingungen von Microsoft sind jederzeit einsehbar unter den offiziellen Microsoft Lizenzbedingungen.
Systemvoraussetzungen
Komponente
Anforderungen
Betriebssystem
Windows 11, Windows 10 (64-Bit), macOS (aktuelle Version)
Prozessor
1,6 GHz oder schneller, 2 Kerne oder mehr
Arbeitsspeicher (RAM)
Mindestens 4 GB
Speicherplatz
Mindestens 10 GB verfügbarer Festplattenspeicher
Bildschirmauflösung
1280 x 768 oder höher
Internetverbindung
Für Aktivierung, Updates und Cloud-Funktionen erforderlich
Hauptfunktionen von Office 2021 Home and Business
Anwendung
Hauptfunktionen
Word
Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten, Formatierung, Rechtschreibprüfung, Cloud-Speicherung
Notizen, Ideenorganisation, digitale Notizbücher, Synchronisation über Geräte
Rechtliche Hinweise
Rechtsprechung zu gebrauchter Software
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat durch seine Rechtsprechung Grundsätze aufgestellt, nach denen der Weiterverkauf gebrauchter
Softwarelizenzen innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich zulässig ist. Dies umfasst ausdrücklich auch Konstellationen,
in denen die Software nicht auf einem Datenträger, sondern im Wege eines Downloads bereitgestellt wurde.
Zentral ist hierbei der Erschöpfungsgrundsatz: Mit dem erstmaligen rechtmäßigen Inverkehrbringen einer Softwarelizenz
ist das Verbreitungsrecht des Herstellers in Bezug auf diese konkrete Lizenz erschöpft. Damit kann der Ersterwerber die Lizenz
an einen weiteren Nutzer übertragen. Nach der vom EuGH vertretenen Linie ist der Zweiterwerber zudem berechtigt, die Software
erneut beim Hersteller herunterzuladen und sie in der vom Rechteinhaber verbesserten bzw. aktualisierten Fassung zu verwenden.
In Deutschland wurde diese europarechtliche Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt
(u. a. Entscheidung vom 17.07.2013), wodurch zusätzliche Klarheit für die Anwendung im nationalen Recht geschaffen wurde.
Volumenlizenzen und Aufsplittung
Die vorgenannten Grundsätze sind nach der deutschen Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen auch auf
Volumenlizenzverträge übertragbar. In einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main
entschieden, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenzen sowie deren Aufteilung anzuwenden ist.
Der Bundesgerichtshof hat eine hiergegen gerichtete Revision am 11.12.2014 zurückgewiesen
(Az. I ZR 8/13), womit die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main letztinstanzlich bestätigt wurde.
Maßgeblich ist dabei stets, dass die Lizenz ordnungsgemäß übertragen wird und eine parallele Mehrfachnutzung
ausgeschlossen ist.
Hinweise zur Nutzung von Produktschlüsseln (Product Keys)
Produktschlüssel dienen regelmäßig der Aktivierung einer Softwareinstallation. Umfang und Bedingungen der Nutzung
bestimmen sich nach den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers.
Nach den Microsoft-Lizenzbestimmungen ist ein Product Key typischerweise für die einmalige Aktivierung vorgesehen.
Die Nutzung kann – je nach Produkt – grundsätzlich zeitlich unbegrenzt sein, soweit die Software auf demselben Gerät verwendet wird.
Im Falle einer Neuinstallation, Neuformatierung oder wesentlicher Hardwareänderungen kann eine erneute Aktivierung erforderlich werden.
Ob und in welcher Form eine erneute Aktivierung möglich ist, richtet sich nach den einschlägigen Lizenzbedingungen.
Eine gleichzeitige Aktivierung bzw. Nutzung auf mehreren Geräten ist regelmäßig nicht vorgesehen.
Die jeweils gültigen Lizenzbedingungen (Use Terms) sind abrufbar unter:
https://www.microsoft.com/de-de/useterms.
Dort kann das jeweilige Produkt ausgewählt und die konkreten Nutzungsbedingungen eingesehen werden.
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Funktional
Immer aktiv
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