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100,00 € Preis inkl. 19% MwSt.
Microsoft Remote Desktop Services (RDS) 2025 User CAL ermöglicht es einem bestimmten Benutzer, von beliebigen Geräten aus sicher auf einen Windows Server mit aktivierten Remotedesktopdiensten zuzugreifen. Ideal für Unternehmen, die flexible Arbeitsmodelle, Homeoffice oder standortübergreifende Zusammenarbeit unterstützen möchten.
Mit einer User Client Access License (User CAL) erhält eine namentlich zugewiesene Person Zugriff auf Remote-Desktop-Sitzungen, RemoteApps oder virtuelle Desktops – unabhängig davon, welches Endgerät verwendet wird. Perfekt für Mitarbeitende, die mit mehreren Geräten arbeiten (PC, Laptop, Tablet).
Die bewährten Sicherheitsmechanismen von Microsoft sorgen für geschützte Verbindungen, verschlüsselte Datenübertragung und zentrale Verwaltung. Unternehmen profitieren von effizienter Ressourcenbereitstellung, einfacher Administration und hoher Skalierbarkeit.
Sie erhalten einen digitalen Lizenzschlüssel für eine Microsoft RDS 2025 User CAL.
Die Aktivierung erfolgt über den Lizenzserver Ihres Windows Servers. Eine detaillierte Installations- und Aktivierungsanleitung wird per E-Mail bereitgestellt.
Die Lizenz ist einer bestimmten Person zugewiesen (User CAL) und zeitlich unbefristet gültig. Nach erfolgreicher Aktivierung ist die Lizenz personalisiert und nicht übertragbar.
Die angebotene Lizenz wurde ursprünglich von Microsoft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebracht. Mit dem Erwerb bestätigen Sie, dass es sich um eine einzelne User CAL handelt. Nach der Aktivierung ist eine Rückgabe ausgeschlossen.
Es gelten die aktuellen Lizenzbestimmungen von Microsoft für Remote Desktop Services. Weitere Informationen finden Sie unter:
Microsoft Licensing
| Komponente | Anforderungen |
|---|---|
| Serverbasis | Windows Server mit installierter Remote Desktop Services Rolle (Version 2025 kompatibel) |
| Lizenzserver | Aktivierter RDS-Lizenzserver erforderlich |
| Clientgerät | Windows, macOS, iOS oder Android mit Remote Desktop Client |
| Netzwerk | Stabile Netzwerk- oder Internetverbindung |
| Domänenintegration (optional) | Active Directory empfohlen für zentrale Benutzerverwaltung |
Rechtsprechung zu gebrauchter Software
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat durch seine Rechtsprechung Grundsätze aufgestellt, nach denen der Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich zulässig ist. Dies umfasst ausdrücklich auch Konstellationen, in denen die Software nicht auf einem Datenträger, sondern im Wege eines Downloads bereitgestellt wurde.
Zentral ist hierbei der Erschöpfungsgrundsatz: Mit dem erstmaligen rechtmäßigen Inverkehrbringen einer Softwarelizenz ist das Verbreitungsrecht des Herstellers in Bezug auf diese konkrete Lizenz erschöpft. Damit kann der Ersterwerber die Lizenz an einen weiteren Nutzer übertragen. Nach der vom EuGH vertretenen Linie ist der Zweiterwerber zudem berechtigt, die Software erneut beim Hersteller herunterzuladen und sie in der vom Rechteinhaber verbesserten bzw. aktualisierten Fassung zu verwenden.
In Deutschland wurde diese europarechtliche Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt (u. a. Entscheidung vom 17.07.2013), wodurch zusätzliche Klarheit für die Anwendung im nationalen Recht geschaffen wurde.
Volumenlizenzen und Aufsplittung
Die vorgenannten Grundsätze sind nach der deutschen Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Volumenlizenzverträge übertragbar. In einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenzen sowie deren Aufteilung anzuwenden ist.
Der Bundesgerichtshof hat eine hiergegen gerichtete Revision am 11.12.2014 zurückgewiesen (Az. I ZR 8/13), womit die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main letztinstanzlich bestätigt wurde.
Maßgeblich ist dabei stets, dass die Lizenz ordnungsgemäß übertragen wird und eine parallele Mehrfachnutzung ausgeschlossen ist.
Ausgewählte Berichte
Hinweise zur Nutzung von Produktschlüsseln (Product Keys)
Produktschlüssel dienen regelmäßig der Aktivierung einer Softwareinstallation. Umfang und Bedingungen der Nutzung bestimmen sich nach den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers.
Nach den Microsoft-Lizenzbestimmungen ist ein Product Key typischerweise für die einmalige Aktivierung vorgesehen. Die Nutzung kann – je nach Produkt – grundsätzlich zeitlich unbegrenzt sein, soweit die Software auf demselben Gerät verwendet wird. Im Falle einer Neuinstallation, Neuformatierung oder wesentlicher Hardwareänderungen kann eine erneute Aktivierung erforderlich werden. Ob und in welcher Form eine erneute Aktivierung möglich ist, richtet sich nach den einschlägigen Lizenzbedingungen. Eine gleichzeitige Aktivierung bzw. Nutzung auf mehreren Geräten ist regelmäßig nicht vorgesehen.
Microsoft-Nutzungsbedingungen: (https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
Microsoft-Datenschutzerklärung: (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/)
Die jeweils gültigen Lizenzbedingungen (Use Terms) sind abrufbar unter: https://www.microsoft.com/de-de/useterms. Dort kann das jeweilige Produkt ausgewählt und die konkreten Nutzungsbedingungen eingesehen werden.
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