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49,90 € Preis inkl. 19% MwSt.
| Sprache: | Alle Sprachen |
| Versandkosten: | Versandkostenfrei |
| Aktivierung: | Online/Telefonisch |
| Distributionsform: | ESD (Electronic Software Distribution) |
| Hersteller: | Microsoft |
| Datenträger: | Nein |
| Anzahl Aktivierungen: | 1 Endgerät / Dauerhaft gültig |
Windows 10 Pro kombiniert bewährte Leistung, Sicherheit und eine vertraute Benutzeroberfläche – ideal für den Einsatz im Büro, Homeoffice oder unterwegs. Mit umfassenden Verwaltungs- und Netzwerkfunktionen eignet sich Windows 10 Pro besonders für professionelle Anwender und Unternehmen.
Die Software überzeugt durch hohe Stabilität, regelmäßige Sicherheitsupdates und optimale Kompatibilität mit zahlreichen Anwendungen und Geräten. Dank der intuitiven Bedienung finden sich auch Umsteiger schnell zurecht.
Sie erhalten einen digitalen Aktivierungsschlüssel zur zeitlich unbeschränkten Nutzung von Windows 10 Pro. Die Aktivierung erfolgt online, inklusive detaillierter Anleitung per E-Mail. Nach der Aktivierung ist der Schlüssel personalisiert und nicht übertragbar.
Die angebotene Software-Aktivierung wurde ursprünglich von Microsoft im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht. Mit dem Erwerb bestätigen Sie, dass es sich um einen Produktschlüssel handelt und dass nach Aktivierung keine Rückgabe mehr möglich ist. Die Lizenzbedingungen von Microsoft sind jederzeit einsehbar unter Microsoft Lizenzbedingungen.
| Komponente | Anforderungen |
|---|---|
| Prozessor | 1 GHz oder schneller, mindestens 1 GHz mit PAE, NX und SSE2 |
| Arbeitsspeicher (RAM) | Mindestens 2 GB (64-Bit), 1 GB (32-Bit) |
| Speicherplatz | Mindestens 20 GB (64-Bit), 16 GB (32-Bit) |
| Grafik | DirectX 9-kompatibel mit WDDM 1.0 Treiber |
| Bildschirm | Mindestens 800 x 600 Pixel |
| Internetverbindung | Für Einrichtung und Updates notwendig |
Rechtsprechung zu gebrauchter Software
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat durch seine Rechtsprechung Grundsätze aufgestellt, nach denen der Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich zulässig ist. Dies umfasst ausdrücklich auch Konstellationen, in denen die Software nicht auf einem Datenträger, sondern im Wege eines Downloads bereitgestellt wurde.
Zentral ist hierbei der Erschöpfungsgrundsatz: Mit dem erstmaligen rechtmäßigen Inverkehrbringen einer Softwarelizenz ist das Verbreitungsrecht des Herstellers in Bezug auf diese konkrete Lizenz erschöpft. Damit kann der Ersterwerber die Lizenz an einen weiteren Nutzer übertragen. Nach der vom EuGH vertretenen Linie ist der Zweiterwerber zudem berechtigt, die Software erneut beim Hersteller herunterzuladen und sie in der vom Rechteinhaber verbesserten bzw. aktualisierten Fassung zu verwenden.
In Deutschland wurde diese europarechtliche Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt (u. a. Entscheidung vom 17.07.2013), wodurch zusätzliche Klarheit für die Anwendung im nationalen Recht geschaffen wurde.
Volumenlizenzen und Aufsplittung
Die vorgenannten Grundsätze sind nach der deutschen Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Volumenlizenzverträge übertragbar. In einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenzen sowie deren Aufteilung anzuwenden ist.
Der Bundesgerichtshof hat eine hiergegen gerichtete Revision am 11.12.2014 zurückgewiesen (Az. I ZR 8/13), womit die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main letztinstanzlich bestätigt wurde.
Maßgeblich ist dabei stets, dass die Lizenz ordnungsgemäß übertragen wird und eine parallele Mehrfachnutzung ausgeschlossen ist.
Ausgewählte Berichte
Hinweise zur Nutzung von Produktschlüsseln (Product Keys)
Produktschlüssel dienen regelmäßig der Aktivierung einer Softwareinstallation. Umfang und Bedingungen der Nutzung bestimmen sich nach den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers.
Nach den Microsoft-Lizenzbestimmungen ist ein Product Key typischerweise für die einmalige Aktivierung vorgesehen. Die Nutzung kann – je nach Produkt – grundsätzlich zeitlich unbegrenzt sein, soweit die Software auf demselben Gerät verwendet wird. Im Falle einer Neuinstallation, Neuformatierung oder wesentlicher Hardwareänderungen kann eine erneute Aktivierung erforderlich werden. Ob und in welcher Form eine erneute Aktivierung möglich ist, richtet sich nach den einschlägigen Lizenzbedingungen. Eine gleichzeitige Aktivierung bzw. Nutzung auf mehreren Geräten ist regelmäßig nicht vorgesehen.
Microsoft-Nutzungsbedingungen: (https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
Microsoft-Datenschutzerklärung: (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/)
Die jeweils gültigen Lizenzbedingungen (Use Terms) sind abrufbar unter: https://www.microsoft.com/de-de/useterms. Dort kann das jeweilige Produkt ausgewählt und die konkreten Nutzungsbedingungen eingesehen werden.
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