
Microsoft Office 2024 Standard
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Originale Vollversion
Enthaltene Programme:
| Sprache: | Alle Sprachen |
| Geräte: | 1 PC |
| Laufzeit: | Dauerhaft gültig |
| Länderzone: | Weltweit |
| Lieferzeit: | 2–5 Minuten |
Microsoft Office 2024 Standard – Produktivität für Unternehmen und Zuhause
Office 2024 Standard bietet die wichtigsten Anwendungen, die Sie für effizientes Arbeiten im Büro oder Homeoffice benötigen. Mit bewährten Programmen wie Word, Excel, PowerPoint, Outlook und OneNote arbeiten Sie zuverlässig, strukturiert und produktiv.
Die Software überzeugt durch eine moderne Benutzeroberfläche, intuitive Bedienung und leistungsstarke Funktionen, die alltägliche Aufgaben vereinfachen. Dank Integration von Cloud-Diensten können Sie Dokumente sicher speichern, teilen und gemeinsam bearbeiten.
Lieferumfang und Aktivierung
Sie erhalten einen digitalen Aktivierungsschlüssel für die zeitlich unbeschränkte Nutzung von Office 2024 Standard. Die Aktivierung erfolgt online, inklusive detaillierter Schritt-für-Schritt-Anleitung per E-Mail. Nach der Aktivierung ist der Schlüssel personalisiert und nicht übertragbar.
Rechtliche Hinweise
Die angebotene Software-Aktivierung wurde ursprünglich von Microsoft im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht. Mit dem Erwerb bestätigen Sie, dass es sich um einen legitimen Produktschlüssel handelt und dass nach Aktivierung keine Rückgabe mehr möglich ist. Die Lizenzbedingungen von Microsoft sind jederzeit einsehbar unter den offiziellen Microsoft Lizenzbedingungen.
Systemvoraussetzungen
| Komponente | Anforderungen |
|---|---|
| Betriebssystem | Windows 11, Windows 10 (64-Bit) |
| Prozessor | 1,6 GHz oder schneller, 2 Kerne oder mehr |
| Arbeitsspeicher (RAM) | Mindestens 4 GB |
| Speicherplatz | Mindestens 10 GB verfügbarer Festplattenspeicher |
| Bildschirmauflösung | 1280 x 768 oder höher |
| Internetverbindung | Für Aktivierung, Updates und Cloud-Funktionen erforderlich |
Hauptfunktionen von Office 2024 Standard
| Anwendung | Hauptfunktionen |
|---|---|
| Word | Erstellen und Bearbeiten von Dokumenten, erweiterte Formatierung, KI-basierte Schreibunterstützung |
| Excel | Tabellenkalkulation, Pivot-Tabellen, grundlegende Datenanalyse, Diagrammfunktionen |
| PowerPoint | Präsentationen, Animationen, Designs, Zusammenarbeit in Echtzeit |
| Outlook | E-Mail-Verwaltung, Kalender, Kontakte, Aufgaben |
| OneNote | Notizen, Ideenorganisation, digitale Notizbücher, Synchronisation über Geräte |
Rechtliche Hinweise
Rechtsprechung zu gebrauchter Software
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat durch seine Rechtsprechung Grundsätze aufgestellt, nach denen der Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen innerhalb der Europäischen Union grundsätzlich zulässig ist. Dies umfasst ausdrücklich auch Konstellationen, in denen die Software nicht auf einem Datenträger, sondern im Wege eines Downloads bereitgestellt wurde.
Zentral ist hierbei der Erschöpfungsgrundsatz: Mit dem erstmaligen rechtmäßigen Inverkehrbringen einer Softwarelizenz ist das Verbreitungsrecht des Herstellers in Bezug auf diese konkrete Lizenz erschöpft. Damit kann der Ersterwerber die Lizenz an einen weiteren Nutzer übertragen. Nach der vom EuGH vertretenen Linie ist der Zweiterwerber zudem berechtigt, die Software erneut beim Hersteller herunterzuladen und sie in der vom Rechteinhaber verbesserten bzw. aktualisierten Fassung zu verwenden.
In Deutschland wurde diese europarechtliche Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt (u. a. Entscheidung vom 17.07.2013), wodurch zusätzliche Klarheit für die Anwendung im nationalen Recht geschaffen wurde.
Volumenlizenzen und Aufsplittung
Die vorgenannten Grundsätze sind nach der deutschen Rechtsprechung unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Volumenlizenzverträge übertragbar. In einem Verfahren zwischen Adobe und usedSoft hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass das EuGH-Urteil auch bei Volumenlizenzen sowie deren Aufteilung anzuwenden ist.
Der Bundesgerichtshof hat eine hiergegen gerichtete Revision am 11.12.2014 zurückgewiesen (Az. I ZR 8/13), womit die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main letztinstanzlich bestätigt wurde.
Maßgeblich ist dabei stets, dass die Lizenz ordnungsgemäß übertragen wird und eine parallele Mehrfachnutzung ausgeschlossen ist.
Ausgewählte Berichte
- Spiegel.de: Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
- WELT ONLINE: EuGH – Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
- golem.de: Gebrauchte Softwarelizenzen dürfen weiterverkauft werden
- n-tv.de: Handel mit gebrauchter Software – Verkauf ist generell erlaubt
- ComputerBild.de: Verkauf gebrauchter Softwarelizenzen ist zulässig
Hinweise zur Nutzung von Produktschlüsseln (Product Keys)
Produktschlüssel dienen regelmäßig der Aktivierung einer Softwareinstallation. Umfang und Bedingungen der Nutzung bestimmen sich nach den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers.
Nach den Microsoft-Lizenzbestimmungen ist ein Product Key typischerweise für die einmalige Aktivierung vorgesehen. Die Nutzung kann – je nach Produkt – grundsätzlich zeitlich unbegrenzt sein, soweit die Software auf demselben Gerät verwendet wird. Im Falle einer Neuinstallation, Neuformatierung oder wesentlicher Hardwareänderungen kann eine erneute Aktivierung erforderlich werden. Ob und in welcher Form eine erneute Aktivierung möglich ist, richtet sich nach den einschlägigen Lizenzbedingungen. Eine gleichzeitige Aktivierung bzw. Nutzung auf mehreren Geräten ist regelmäßig nicht vorgesehen.
Microsoft-Nutzungsbedingungen: (https://www.microsoft.com/de-de/rechtliche-hinweise/nutzungsbedingungen.aspx)
Microsoft-Datenschutzerklärung: (https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/)
Die jeweils gültigen Lizenzbedingungen (Use Terms) sind abrufbar unter: https://www.microsoft.com/de-de/useterms. Dort kann das jeweilige Produkt ausgewählt und die konkreten Nutzungsbedingungen eingesehen werden.



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